Besucher des GKS
Um Besucher des GKS vor Gefahren zu schützen, sind diese verpflichtet, die beim Betreten des Geländes ausliegenden Besuchsbedingungen uneingeschränkt zu befolgen.
Beim Betreten von Einrichtungen des GKS müssen die jeweiligen Besucher die Besuchsbedingungen durch Unterschrift anerkennen.
Die Besuchsbedingungen können mit folgendem Link eingesehen werden:
Besuchsbedingungen.pdf